Die neue Energieeinsparverordnung 2014: was Sie darüber wissen müssen
Am 1. Mai 2014 trat die neue Energieeinsparverordnung, kurz Enev2014, in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist, damit bis zum Jahr 2050 einen fast klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Das heißt: die Einsparung von Energie in Gebäuden wird so weit wie möglich vorangetrieben.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurden einige Neuerungen und Änderungen in die Energieeinsparverordnung integriert. Welche das sind und worauf Sie als Bauherr und Hausbesitzer künftig noch mehr achten müssen, sagt Ihnen MARE Haus.
Änderungen für Bauherren: höhere Anforderungen an einen Neubau
Vor allem für den Hausbau gibt es nach Inkrafttreten der Enev2014 einiges zu beachten. Wichtig: die neuen Vorschriften gelten erst für Bauvorhaben ab dem 1. Januar 2016! Die energetischen Anforderungen an Neubauten wurden im Vergleich zur Enev2009 um 25% des erlaubten Jahres-Primärenergiebedarfs angehoben. Der zulässige Wärmedurchgangskoeffizient wurde um durchschnittlich 20% reduziert. Das heißt, dass Neubauten künftig eine deutlich bessere Wärmedämmung der Gebäudehülle aufweisen müssen.
Kaum Neuerungen für die Sanierung von Häusern
Tatsächlich enthält die Enev2014 für Sanierungen kaum Anhebungen der Standards. Bereits im Vorgänger - der Energieeinsparverordnung 2009 - sind diese recht anspruchsvoll. Konstanttemperaturheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen Sie allerdings laut Enev2014 austauschen. Viele Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sind davon aber gar nicht betroffen. Denn es gilt: wer am 1.02.2002 mindestens eine Wohnung im Gebäude selbst nutzte, ist von der neuen Regelung ausgenommen.
Strengere Bestimmungen für Energieausweise
Eine wesentliche Veränderung in der Enev2014 betrifft den Energieausweis: darin muss nun auch die Energieeffizienzklasse von Gebäuden stehen. Jeder Verkäufer oder Vermieter hat außerdem die Pflicht, in Immobilienanzeigen diese energetischen Werte des Gebäudes anzuführen. Einhalten müssen die Regelung aber nur Hausbesitzer, die den Energieausweis nach dem Inkrafttreten der Enev2014 ausstellen lassen. Wer also bereits einen gültigen Energieverbrauchsausweis für sein Wohnhaus besitzt, muss die Energieeffizienzklasse in Annoncen noch nicht angeben. Was allerdings für alle gilt: zukünftige Mieter oder Käufer haben das Recht, bei der Hausbesichtigung den Energieausweis einzusehen - spätestens zu diesem Zeitpunkt muss er also vorliegen.
Einhaltung der Enev2014: Länder planen Stichproben!
In Zukunft wollen die Bundesländer die Einhaltung der Energieeinsparverordnung sehr viel strenger kontrollieren. Für Energieausweise planen sie die Durchführung von Stichproben durch unabhängige Sachverständige. Außerdem sollen gemäß EU-Vorgaben künftig Klimaanlagen kontrolliert werden. Eine Beachtung der Vorgaben der Enev2014 ist also für alle Besitzer von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern wichtig. Nur so können Sie sicher gehen, dass keine Ausgaben in Form von Bußgeldern - aber auch durch hohe Energiekosten - auf Sie zukommen.
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