Blitzschutzanlage schützt vor Schäden – ist aber nicht immer nötig

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Bild Blitzschutz 1

Blitzschutz ist eine Erfindung von Benjamin Franklin

Bis ins 18 Jahrhundert waren Blitzeinschläge gefürchtet: Ganze Stadtteile fielen in deren Folge Flammen zum Opfer. Die Idee des Blitzschutzes stammt aus dem Jahre 1752. Damals erkannte der Politiker und Erfinder Benjamin Franklin, dass ein Blitz im Grunde nichts anderes ist als ein überdimensionaler Funken. Er stellte schnell die These auf, dass eine hohe Eisenstange neben einem Wohngebäude als Blitzschutz fungieren könnte.

Diese sollte die Blitze als Erdungsanlage in den Erdboden einleiten. Bei einem Kaufmann in Philadelphia stellte er 1760 eine solche Fangeinrichtung auf. Es dauerte nicht lange, bis die Wirksamkeit dieses ersten Blitzableiters während eines Gewitters bewiesen war. Die heutigen Blitzschutzvorrichtungen basieren im Grunde noch immer auf dem frühen Ableiter von Franklin.

Der Aufbau moderner Blitzschutzsysteme

Bild Blitzschutz 2

Ein Unterschied ist, dass man heute zwischen äußerem und innerem Blitzschutz unterscheidet. Ein äußerer Blitzableiter besteht nach wie vor aus Fangeinrichtung, Ableitung und Erdungsanlage. Allerdings montiert man heutzutage die Fangeinrichtung auf dem Dach. Sie überragt immer die Höhe des Hauses. Im Regelfall ist die Ableitung mit einem Fundamenterder verbunden, der die elektrischen Blitzströme durch Erdung direkt in das Erdreich ableitet.

Ein innerer Blitzschutz gehört zwingend zum äußeren Blitzableiter. Er besteht aus einem Blitzstromableiter am Verteilerkasten und einem Überspannungsableiter in der Stromversorgungsunterverteilung. Diese Vorrichtungen schützen die elektrischen Leitungen durch Potentialausgleich vor Blitzschlag und dessen Auswirkungen, wie

  1. Kurzschlüsse in Leitungen
  2. dadurch bedingte Funkenbildung
  3. in Folge entstehende Brände und Gebäudeschäden
  4. Überspannungsschäden an der Haustechnik.

Vorschriften zum Thema Blitzschutz

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung für einen Blitzschutz an Ihrem Gebäude – es sei denn Sie sind Besitzer eines Hochhauses, für die es sehr wohl die Pflicht zum Blitzableiter gibt. Der Ausschuss für Blitzschutz und Blitzforschung (ABB) des VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik) empfiehlt die Installation von Blitzableitern in manchen Fällen aber trotzdem.

Sie sollten sich immer dann Gedanken über Blitzableiter machen, wenn Ihr Gebäude deutlich höher als andere Häuser oder Türme in der Umgebung ist. Denn in solchen Fällen ist ein Blitzeinschlag bei Ihnen eher wahrscheinlich. Als Vorsichtsmaßnahme sollten Sie auch bei leicht entflammbaren Materialien von Dächern an eine Einrichtung zur Ableitung der Blitzströme und Überspannungsschutz denken. Der Fall wäre das zum Beispiel bei Schilfdächern. Diese müssen Sie aber ohnehin auch mit zusätzlichen Maßnahmen ausreichend gegen eine Brandentstehung sichern.

Blitzableiter von Anfang an einplanen

Wenn Sie beabsichtigen, Blitzableiter zu installieren: Planen Sie die Blitzschutzanlage von Anfang an mit ein! Eine Nachrüstung lässt  – wie auch bei allen anderen nachträglich hinzugefügten Einrichtungen und Bauteilen – die Kosten der Baufinanzierung immer steigen.

Ob Sie zur Minimierung der Brandgefahr bei einem Blitzschlag tatsächlich eine Schutzvorrichtung brauchen, besprechen wir gerne mit Ihnen. Wir planen Ihr Eigenheim umfangreich und individuell und denken an alle Eventualitäten. Wenn Sie Fragen haben, können Sie uns jederzeit telefonisch oder über unser Kontaktformular kontaktieren.

01.04.2016
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