Bauantrag stellen mit Tipps von MARE Haus

bild bauantrag

Wie stelle ich einen Bauantrag?

Bevor Sie überhaupt einen Bauantrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde (bundeslandabhängig) stellen, überlegen Sie sich, was Sie genau dafür brauchen. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen 4 Baugenehmigungsverfahren:

  • Bauvorantrag zwecks Prüfung der Bebaubarkeit Ihres Grundstücks
  • Genehmigungsbedürftige Vorhaben umfassen Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen (Bauantrag)
  • genehmigungsfreie Bauvorhaben (bedürfen trotzdem einer Prüfung)
  • vereinfachtes Bauvorhaben, (Bauanzeige)

In den meisten Fällen müssen Sie den Bauantrag persönlich oder postalisch einreichen. Nach Einreichung wird er auf Vollständigkeit geprüft und anschließend erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sollten irgendwelche Unterlagen fehlen, werden Sie automatisch aufgefordert, diese innerhalb einer gesetzlichen Frist nachzureichen.

Bei einer Bauanzeige sind fast die Gleichen Unterlagen einzureichen, müssen aber vollständig sein. Fehlt etwas, kann es passieren, das die Unterlagen kostenpflichtig zurück geschickt werden.

Gut zu wissen: Manche Bauämter verfügen über ein Online-Serviceportal, wo Sie schnell nachsehen können, wie der Bearbeitungsstand Ihres Bauantrags ist. Die Zugangsdaten dafür bekommen Sie mit der Eingangsbestätigung.

Notwendige Unterlagen beim Baugenehmigungsverfahren am Beispiel von Brandenburg

bauantrag unterlagen

Was für Unterlagen Sie Ihrem Bauantrag einfügen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland. Gemäß der Bauordnung von Brandenburg benötigen Sie folgende Bauvorlagen bzw. Formulare:

  • Bauantragsformular (unterschrieben durch den Antragsteller und den verantwortlichen Bauherrn)
  • Baubeschreibung auf amtlichem Vordruck (mit Angabe der Baukosten)
  • Betriebsbeschreibung bei gewerblichen Bauvorhaben
  • Berechnungen über den Bruttorauminhalt
  • Berechnungen über die Wohn- und Nutzfläche
  • Berechnungen über die Grundflächenzahl (GRZ) und Geschossflächenzahl (GFZ)
  • Berechnung der Herstellungskosten
  • Nachweis über die erforderlichen PKW-Stellplätze per Zeichnung und Berechnung
  • Baustatistischer Erhebungsbogen
  • Aktueller Auszug aus einer amtlichen Liegenschaftskarte im Maßstab 1:1000
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab von mindestens 1:500 gemäß § 7 Abs. 3 BbgBauVorlV
  • Objektbezogener Lageplan im Maßstab 1:500 gemäß § 7 Abs. 6 BbgBauVorlV auf Grundlage des amtlichen Lageplans
  • Grundrisszeichnung im Maßstab 1:100 gemäß § 8 BbgBauVorlV
  • Schnittzeichnung im Maßstab 1:100 gemäß § 8 BbgBauVorlV
  • Ansichtszeichnung im Maßstab 1:100 gemäß § 8 BbgBauVorlV
  • Nachweis der Standsicherheit und ggf. des Brandschutzes
  • Nachweis über die Nutzung von erneuerbarer Energie (bei Neubauten)
  • Angaben über die gesicherte Erschließung bezüglich der Versorgung mit Wasser und Energie sowie der Entsorgung von Schmutz und Niederschlagswasser

Bauträger/Bauunternehmer können Ihnen beim Baugenehmigungsverfahren helfen

Die ersten Informationen zu Ihrem Bauvorhaben erhalten Sie noch vor dem Grundstückskauf vom zuständigen Bauamt in Ihrer Region. Sie sind zu finden in dem so genannten Bebauungsplan, wo Anforderungen z.B. an Fassadengestaltung, Geschosszahlen, Firsthöhen und vieles mehr definiert wurden. Auf diese Weise bekommen Sie einen ersten Einblick, ob sich Ihr Bauvorhaben überhaupt realisieren lässt. Dabei können Sie alles in Eigenregie machen oder Ihre Baufirma bzw. Ihren Bauträger damit beauftragen. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie, wenn Sie in Berlin, Brandenburg oder Mecklenburg-Vorpommern Ihr Haus bauen wollen. Zusätzlich beraten wir Sie gerne zu Fördermöglichkeiten und helfen Ihnen, alle Formalitäten diesbezüglich zu erledigen.

Bauantrag – diese Kosten kommen auf Sie zu

Es gibt keine pauschalen Beträge, die beim Bauantrag berechnet werden. Von Bundesland zu Bundesland gestalten sich die Kosten sehr unterschiedlich. Unabhängig davon bezahlen Sie bei der Antragsstellung für die Prüfung des Antrages samt beiliegenden Unterlagen. In den meisten Fällen ist dafür ein Mindestbeitrag von einigen hundert Euro fällig. Je mehr Unterlagen Sie einreichen, desto teurer wird es sein. Auf der anderen Seite fallen Kosten für die Erstellung der Pläne, Bauzeichnungen und anderer Dokumente durch einen Entwurfsverfasser z.B. einen Architekten. Diese Kosten sind bei der MARE Haus GmbH im Hauspreis enthalten.

10.05.2019
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