GRZ und GFZ - wichtige Kenngrößen für Ihren Hausbau

Bild GRZ 1

Wer bauen will, muss sich an zahlreiche Verordnungen und Gesetze halten. Wichtige rechtsverbindliche Festsetzungen enthält der Bebauungsplan, den Sie bei Ihrer Gemeinde einsehen können. Darin finden Sie auch die Werte für GRZ und GFZ - bedeutende Kenngrößen für Ihren Hausbau. MARE Haus verrät Ihnen, wofür diese Abkürzungen stehen und wieso sie für Sie so wichtig sind.

Die Grundflächenzahl GRZ - so groß darf Ihr Haus werden

Die Abkürzung GRZ steht für die Grundflächenzahl und gibt an, wie viel m² Grundfläche je m² Grundstücksfläche bebaut werden dürfen. Die GRZ ist immer eine Dezimalzahl - ein typischer Wert für Wohnviertel ist etwa 0,2. Um die zulässige Grundfläche Ihres Hauses zu berechnen, brauchen Sie noch lediglich die genaue Größe Ihres Grundstücks sowie folgende einfache Formel:

Grundstücksgröße x Grundflächenzahl= zulässige Grundfläche

Der Sinn der GRZ ist, eine übermäßige Bebauung zu verhindern - die Grundflächenzahl hat damit eine hohe ökologische Bedeutung. Sie sorgt dafür, dass Sie das Landschaftsbild durch Ihren Bau nicht zu stark beeinträchtigen und Sie das Kleinklima so wenig wie möglich stören.

GRZ I und GRZ II - das ist der Unterschied

Berechnen Sie die zulässige Grundflächenzahl, so beziehen Sie vorerst nur die Flächen der Hauptanlage mit ein. Diese werden gemeinhin als GRZ I bezeichnet und dazu gehören:

  • das Hauptgebäude
  • mit dem Gebäude verbundene Terrassen
  • diverse Balkone und Loggien
  • Abgänge zum Keller

Wo eine GRZ I ist, da ist auch eine GRZ II. Diese ergibt sich aus der GRZ I zusätzlich der zulässigen Überschreitung nach § 19 (4) der Baunutzungsordnung für Nebenflächen, wie

  • Treppen, Wege etc., die der fußläufigen Erschließung der Hauptanlage dienen
  • Garagen und überdachte Stellplätze mit Zufahrten
  • Gartenhütten

Aber auch Zisternen oder Öltanks zählen zu den Nebenflächen.

Bild GRZ 2

Die Geschossflächenzahl GFZ - regelt die Anzahl der Geschosse

Die Geschossflächenzahl GFZ sagt Ihnen, wie viele m² Geschossfläche Sie pro m² Grundstücksfläche bauen dürfen. Auch diesen Wert erfahren Sie im Bebauungsplan. Mit folgender Formel errechnen Sie die Gesamt-Geschossfläche, die Ihr Haus maximal haben darf:  

Grundstücksgröße x Geschossflächenzahl = zulässige Gesamt-Geschossfläche

Bei der Berechnung berücksichtigen Sie wiederum nur Vollgeschosse - Anbauten wie etwa ein Balkon zählen nicht. Die GFZ bestimmt die sogenannte städtebauliche Dichte und gibt damit quasi an, wie viel freie Fläche jedem Einwohner zur Verfügung steht. Ein wichtiger Faktor, wenn es beispielsweise darum geht, die Lebensqualität eines Gebiets zu ermitteln.

Hilfe bei der Berechnung von GRZ und GFZ

Zugegeben: Die Berechnung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl ist nicht ganz unkompliziert. Wenn Sie mit Mare Haus bauen, übernehmen wir deshalb alle Kalkulationen für Sie. Rufen Sie uns doch einfach unter 03843-776553 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

12.01.2015
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