Häusliches Arbeitszimmer von Anfang an einplanen

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Die Größe hat Einfluss auf Ihren Steuerbescheid

Entscheidend für die Planung Ihrer Arbeitsräume ist immer, wie viele Personen diese mitbenutzen. Arbeiten nur Sie darin oder sollen auch die PCs und Schreibtische weiterer Personen Platz finden? Je größer das Arbeitszimmer, desto größer theoretisch auch der Betrag, der als Betriebsausgabe von der Steuer absetzbar ist.

Deshalb aber den größten Raum Ihres Hauses für die Arbeit zu nutzen, ist keine gute Idee. Wer ein 40 Quadratmeter-Wohnzimmer seiner 100 Quadratmeter-Wohnung als Büro ausgibt, bekommt garantiert Ärger mit dem Fiskus. Denn dieser kontrolliert genau, ob für Sie und Ihre Familie noch genügend Wohnfläche zur Verfügung steht.

Die Lage des Arbeitszimmers

Neben der Raumgröße spielt auch die Lage des Zimmers eine große Rolle. Optimal ist eine Ausrichtung der Fenster nach Südosten oder Südwesten; so gelangt viel Licht in den Raum – doch wiederum auch nicht zu viel. Beim Arbeiten in Südlage drohen nämlich ein extremes Aufheizen in den Sommermonaten und die Gefahr von blendendem Sonnenlicht. Lässt sich aber eine solche Anordnung gar nicht vermeiden, denken Sie am besten von Anfang an über Konzepte für die Lüftung bzw. eine Klimaanlage nach.

Gerade wenn Sie auch Kundenkontakt haben, gehört das häusliche Arbeitszimmer ins Erdgeschoss – dabei sollte es so nah wie möglich an der Eingangstür liegen. So vermeiden Sie, dass Geschäftsbesuch Ihre Privaträume durchqueren muss. Sorgen Sie dafür, dass die Gästetoilette ebenfalls in unmittelbarer Nähe ist.

Durchgangszimmer eignen sich nicht

Im Nachhinein werden beim Einrichten eines Eigenheims oft Durchgangszimmer zum Büro umfunktioniert. Wurde ein Arbeitszimmer nicht eingeplant, sind diese nämlich oft der einzige noch verfügbare Raum. Sicher ist ein Durchgangszimmer besser als gar kein Arbeitszimmer. Doch bieten diese selten die nötige Ruhe, um darin konzentriert arbeiten zu können.

Mehr noch: Laut Definition des Fiskus muss ein häusliches Arbeitszimmer durch eine Tür von den anderen Räumen getrennt sein. Das bedeutet, dass Sie für einen nicht abgeschlossenen Raum keinen Anspruch auf Steuervergünstigungen haben.

Einrichtung nicht nur aus praktischen Gründen mit Bedacht wählen

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Ein Arbeitszimmer verfügt über genügend Stromanschlüsse, DSL-Anschluss und ein Telefon. Zudem gehören zur Grundausstattung ein Schreibtisch und ein Regal. Das ist nicht nur wichtig, damit Sie darin auch arbeiten können – sondern wiederum, um die Aufwendungen für Ihr häusliches Arbeitszimmer in Ihrer Steuererklärung geltend zu machen.

Wer Gästebett, Nähmaschine und das Kinderbettchen im „Büro“ unterbringt, muss damit rechnen, dass die Raumkosten nicht abziehbar sind. Zumindest nicht, wenn Sie mehr als 10% des Raums privat nutzen. Einen kleinen Spielraum gibt das Gesetz nämlich: „So gut wie ausschließlich beruflich“ genutzt sein muss ein häusliches Arbeitszimmer. Wie Sie Ihr Arbeitszimmer ausgestattet haben, müssen Sie meist anhand eines Fragebogens nachweisen. Oft legen Sie diesem auch Fotos bei. Nur in seltenen Fällen prüft das Finanzamt die Räumlichkeiten vor Ort.

 

14.12.2015
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