Baufinanzierung Teil 2 - Fördermittel vom Staat erleichtern den Hausbau
Wohn-Riester: Finanzieren Sie Ihr Haus mit der Eigenheimrente
Ein Eigenheim ist die beste Altersvorsorge. Das weiß auch der Staat und fördert deshalb die Finanzierung von Wohneigentum. Wer bereits „riestert“, kann die angesparte und durch staatliche Zulagen vermehrte Summe nutzen, um Wohnkapital aufzubauen. Zurückzahlen müssen Sie die entnommene Summe nicht.
Außerdem fördert der Staat mit Wohn-Riester auch Darlehenstilgungen - und zwar in gleicher Weise wie einen Riester-Sparvertrag. Förderbar sind alle Formen von Wohneigentum, die Sie selbst nutzen. Dazu gehören unter anderem
- Eigentumswohnungen
- Genossenschaftswohnungen
- lebenslanges Wohnrecht
und natürlich Wohnungen im eigenen Haus.
Förderprogramme der KfW-Bank
Unterstützung bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens erhalten Sie auch von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Form bestimmter Förderprogramme, wie z.B. dem KfW-Wohneigentumsprogramm. Den Bau oder Kauf von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen fördert die KfW-Bank mit bis zu 50.000 Euro pro Vorhaben. Die zinsgünstigen Darlehen erhalten Sie zum Beispiel für
- Kosten des Baugrundstücks
- Material- und Arbeitskosten
- Baunebenkosten (Architekt, Bauberater, Notar)
oder Kosten für Außenanlagen.
Regionale Förderung - vor allem für Familien interessant
Vor Baubeginn sollten Sie unbedingt prüfen, ob Sie regionale Förderung für Ihren Hausbau bekommen können. Besonders Familien mit Kindern, die ein niedriges bis mittleres Einkommen beziehen, haben hier gute Karten. Von den Landesbanken erhalten Sie meist zinsgünstige Darlehen.
Ein Beispiel für regionale Förderung: In Brandenburg gibt es das Programm "Wohneigentum in Innenstädten". Bauen oder erwerben Sie ein Eigenheim in bestimmten Regionen des Bundeslands haben Sie ein Anrecht auf Kredite zu günstigen Konditionen.
Baufamilien sollten generell den Gang zum Rathaus nicht scheuen. Kommunen schaffen oft Anreize für Bauherren: Dazu gehören zum Beispiel eine bevorzugte Behandlung bei der Vergabe von Bauland oder Zuschüsse bis zu mehreren Tausend Euro pro Kind.
Vermögenswirksame Leistungen und Wohnungsbauprämie
Wenn Sie bausparen, stellen auch vermögenswirksame Leistungen eine Finanzspritze dar. Viele Arbeitgeber bezuschussen Bausparverträge oder andere Sparverträge bis zu einer gewissen Höhe. Der Staat legt bei solchen Zahlungen neun Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage dazu.
In Form der Wohnungsbauprämie gewährt er außerdem jährlich 8,8 % Zulage auf die Sparsumme - maximal erhalten Sie 512 Euro. Sowohl für die vermögenswirksamen Leistungen als auch für die Wohnungsbauprämie gibt es allerdings Einkommensgrenzen! So vermeidet der Staat, dass Gutverdiener noch zusätzliche Förderung erhalten.
Individuelle Fördermöglichkeiten recherchieren
Generell gilt: Jedes Bauprojekt ist anders und bietet andere Möglichkeiten der Baufinanzierung. Deshalb muss von Fall zu Fall recherchiert werden, welche Fördermittel Sie erhalten.
Errechnen Sie mit unserem Baufinanzierungsrechner doch einfach selbst ein Finanzierungskonzept. Oder kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei der Baufinanzierung unter 03843-776553 oder über unser Kontaktformular.
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