Was bei der Entwässerung von Dach und Haus zu beachten ist

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Dach und Hausentwässerung

Der Bau des Eigenheims ist ein spannendes, aber auch komplexes Projekt, in dessen Planungsphase bereits viel zu beachten ist – Genehmigungen müssen eingeholt und viele Entscheidungen bereits im Vorfeld getroffen werden. Um alle Details zu dokumentieren und keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, ein Bautagebuch zu führen. Ein zentraler Punkt darin ist die Planung der Grundstücksentwässerung, also die Ableitung des Schmutzwassers in die öffentliche Kanalisation. Ein entsprechender Plan ist Voraussetzung für die spätere Erteilung der Baugenehmigung. Was dabei in der Planungs- und Bauphase bedacht werden muss, ist im Folgenden kurz zusammengefasst.

Noch vor dem Bauantrag: Kanalauskunft einholen

Schon frühzeitig ist eine (in der Regel kostenlose) Kanalauskunft einzuholen, da die Erschließungssicherheit schon im Bauantrag nachgewiesen sein muss. Hierzu wird ein formloser Antrag auf einen Kanalanschluss beim zuständigen Versorger gestellt, daraufhin werden Anschlussmöglichkeiten an das öffentliche Kanalisationssystem geprüft. Damit der Anschluss vom örtlichen Versorger rechtzeitig bis zur Fertigstellung der Grundstücksleitungen bereitgestellt wird, muss ein Vorlauf von rund zwei Monaten eingeplant werden; der erstmalige Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation ist zudem gebührenpflichtig.

Überlegungen während der Bauphase

Im nächsten Schritt wird ein entsprechender Antrag beim Versorger gestellt. In der Regel werden Schmutz- und Regenwasser getrennt abgeleitet. In unsren Einzugs- bzw. Tätigkeitsbereichen Berlin, Brandenburg und Mecklenburg Vorpommern wird das Regenwasser überwiegend über einen Versickerungsschacht auf dem Grundstück "entsorgt". Dies kann jedoch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt sein, sodass auch ein Anschluss an die Kanalisation vorgeschrieben sein kann.

Notwendig ist auch die Anlage einer Rückstausicherung für tief liegende Gebäudeteile: Vor allem bei starken Regenfällen sind die öffentlichen Abwasserkanäle bisweilen überlastet. Damit das Wasser nicht in Bereiche des Hauses eindringt, die unterhalb der Rückstauebene (sprich: der Straßenoberkante) liegen, ist eine entsprechende Entwässerungseinrichtung anzubringen. Diese kann – je nach örtlichen Voraussetzungen und individuellen Wünschen – aus einer Abwasser-Hebeanlage, selbstschließenden Absperr-Armaturen oder einer automatischen Rückstausicherungsanlage bestehen.

Sofern sich in den tiefer gelegenen Räumen eine Toilette befindet, ist die Anbringung einer Absperrvorrichtung obligatorisch. Für den Fall, dass auch während eines Rückstaus Schmutzwasser aus Waschmaschinen, Toiletten etc. abgeleitet werden soll, ist darüber hinaus ein Kellerablauf mit Rückstauverschluss und Pumpe empfehlenswert, die dem Kanaldruck entgegenwirkt.

Wichtig: Dichtigkeitsprüfung

Um sicherzustellen, dass das Entwässerungssystem reibungslos arbeitet, müssen frühzeitig Druckproben durchgeführt werden, bei denen die Baufirma die Dichtigkeit von Leitungen und Kanalanschlüssen prüft.

Entwässerung des Dachs

Erst gegen Ende der Rohbauphase wird der oberirdische Teil der Entwässerungsanlage angebracht. Bei MARE HAUS sind die Materialkosten für Dachrinnen und die zugehörigen Fallrohre im Leistungsumfang enthalten. Davon abgesehen gilt hier dasselbe wie für die gesamte Entwässerungsanlage: Die Ausführung darf nicht vom genehmigten Entwässerungsplan abweichen; werden doch Änderungen notwendig, sind diese genehmigungspflichtig.

Optionale Bestandteile der Entwässerungsanlage

Sofern kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation möglich ist, wird die Installation einer Klärgrube notwendig, in der das Abwasser bis zur Entleerung durch den Entsorger gesammelt wird (hierfür entstehen keine zusätzlichen Kosten; die Entleerung ist bereits durch die Abwassergebühr gedeckt). Neben Klärgruben mit Anschluss an den öffentlichen Kanal und abflusslosen Klärgruben bestand bis 2005 auch die Option einer Kleinleiter-Klärgrube, bei denen flüssige Bestandteile des Abwassers in angrenzende Gewässer oder Grundstücke abgeleitet werden; mittlerweile ist diese aber nicht mehr zulässig. Bestehende Klärgruben werden stillgelegt und zur Speicherung von Regenwasser genutzt. Diese Brauchwassernutzung für die Gartenbewässerung oder den Betrieb von Toiletten und Waschmaschinen ist auch für Neubauten eine lohnenswerte Investition, bei der jedoch einige Faktoren zu beachten sind.Kosten, mit denen der Bauherr zu rechnen hat

Neben Kanalanschlussgebühren, Kosten für Erdarbeiten und Anschlussmaterial fallen für die Entwässerung Schmutzwasser- und Brauchwassernutzungsgebühren an; Spar- oder Rückerstattungsmöglichkeiten ergeben sich z.B. durch die erwähnte Brauchwassernutzanlage. Im Fall eines MARE-Hauses sind bereits alle Rohre und Formstücke bis zur Hausaußenkante im Leistungsumfang enthalten, was dem Bauherrn viel an Planung und Kosten erspart. Auch bei den nötigen Anträgen stehen ihm die Experten der MARE HAUS GmbH hilfreich zur Seite – gute Gründe für eine erfolgreiche Zusammenarbeit!

20.01.2014
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